Was ist eine Anwartschaft auf eine Krankenversicherung?
Die Anwartschaft auf eine Krankenversicherung sichert Dir den aktuellen Versicherungsstatus auch für die Zukunft, wenn Du beispielsweise ins Ausland gehst oder eine längere Reise unternimmst. Nach Deiner Rückkehr gelten dann weiterhin Deine alten Konditionen.
Während der Anwartschaft ruht Dein Versicherungsschutz, es werden jedoch weiterhin Altersrückstellungen aufgebaut.
Eine Anwartschaft ist sowohl bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), also auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.
Während der Anwartschaft besteht kein Anspruch auf Leistungen Deiner Krankenkasse.
Warum eine Anwartschaft abschließen & was kostet diese?
Egal ob privat versichert oder gesetzlich versichert, es zeigt sich, dass die Entscheidung für eine Anwartschaft individuell abgewogen werden muss.
Als wir uns mit dem Thema beschäftigt haben, sahen wir ursprünglich keinen Nutzen in einer Anwartschaft im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht und die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse zumindest aus unserer Sicht nicht wichtig erschien. Nach weiterer Recherche ergaben sich jedoch neue Erkenntnisse.
Der Abschluss einer Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erscheint sinnvoll, wenn man beispielsweise pflichtversichert ist, d. h. wenn das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, jedoch nach der Rückkehr das Einkommen darüber liegt, was einen Wechsel in die private Krankenversicherung bedeuten würde. Dies könnte mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Die Kosten einer Anwartschaft im Falle einer GKV werden auf Basis eines fiktiven Einkommens von 10 % der gesetzlich festgelegten monatlichen Bezugsgröße von 3535 Euro (Stand 2024) berechnet, zuzüglich eines Zusatzbeitrags und der Beiträge zur Pflegeversicherung, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung obligatorisch sind.
Die Kosten einer Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen vom individuellen Tarif ab und betragen in der Regel 5 bis 10 % des Tarifbeitrags im Falle einer sogenannten kleinen Anwartschaft. Die Pflegeversicherung ist jedoch optional.
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